"Arme habt ihr allezeit bei euch" (Mk 14,7)
Bezugsberechtigte:
- Hartz IV / ALG II Empfänger
- Empfänger von Grundsicherung
- Empfänger von "Hilfe zum Lebensunterhalt"
- Asylbewerber, Geflüchtete
- Personen, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden
Dieser Personenkreis kann in unseren Ausgabestellen gegen eine geringe Spende Lebensmittel abholen.
Derzeit holen in unseren beiden Ausgabestellen 145 Bedarfsgemeinschaften Lebensmittel ab.