"Arme habt ihr allezeit bei euch" (Mk 14,7)

 

 

 

Bezugsberechtigte:

  • Hartz IV / ALG II Empfänger
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von "Hilfe zum Lebensunterhalt"
  • Asylbewerber, Geflüchtete
  • Personen, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden

 

 

Dieser Personenkreis kann in unseren Ausgabestellen gegen eine geringe Spende Lebensmittel abholen.

Derzeit holen in unseren beiden Ausgabestellen 145 Bedarfsgemeinschaften Lebensmittel ab.

Oberviechtacher Tafel 0