"Arme habt ihr allezeit bei euch" (Mk 14,7)

 

 

 

Bezugsberechtigte:

  • Hartz IV / ALG II Empfänger
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Empfänger von "Hilfe zum Lebensunterhalt"
  • Asylbewerber, Geflüchtete
  • Personen, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden

 

 

Dieser Personenkreis kann in unseren Ausgabestellen gegen eine geringe Spende Lebensmittel abholen.

Derzeit holen in unseren beiden Ausgabestellen 145 Bedarfsgemeinschaften Lebensmittel ab.